Chronik
Österreichs Senioren steht 2024 eine starke Erhöhung ihrer Bezüge bevor. Die Pensionen steigen um 9,7 Prozent. Im neuen Jahr tritt außerdem die Anhebung des Frauenpensionsalters in Kraft.
Bei einem Gesamtpensionseinkommen über 5.850 Euro monatlich brutto ist eine Erhöhung um einen Fixbetrag von 567,45 Euro vorgesehen. Die Ausgleichszulage, quasi die Mindestpension, wird von aktuell 1.110,26 auf 1.217,96 Euro angehoben, für Paare auf 1.921,46 Euro. Dazu kommt ein Ausgleichszulagenbonus, wenn mindestens 30 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung erworben wurden. Der Richtsatz beträgt 1.325,24 Euro und der Bonus maximal 180,31 Euro.
Von Vorteil für Neupensionisten des Jahres 2023 ist, dass für sie die Aliquotierung weiter ausgesetzt ist. Das heißt, sie bekommen nächstes Jahr die volle Erhöhung, egal in welchem Monat sie den Ruhestand angetreten haben.
Das bringt 2024
Bis 4. Jänner informiert noe.ORF.at täglich in zwei Artikeln über die Neuerungen, die 2024 kommen werden.
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt rund 518 Euro. Senioren, die neben der Pension erwerbstätig sind, müssen kommendes Jahr nur für jenen Teil des Zuverdiensts Pensionsbeiträge leisten, der über der doppelten Geringfügigkeitsgrenze liegt. Der jährliche Bonus für Arbeit über das Regelpensionsalter hinaus wird von 4,2 auf 5,1 Prozent erhöht. Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung wird 2024 bei 6.060 Euro brutto liegen.
Frauenpensionsalter wird angehoben
Erstmals schlagend wird 2024 die Anhebung des Frauenpensionsalters. Weibliche Versicherte, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren sind, können erst mit 60,5 Jahren in Pension gehen. Für die Geburtsstichtage 1. Juli bis 31. Dezember 1964 erhöht sich das Regelpensionsalter auf 61 Jahre.
Schwieriger dürfte der Zutritt zur geblockten Altersteilzeit werden. Durch den ersten Schritt der Senkung der öffentlichen Zuschüsse wird zumindest der Antritt in den meisten Fällen nach hinten verschoben.