Am Freitag soll ein ausrangiertes Batteriepaket der Raumstation ISS in die Atmosphäre eintreten und verglühen. Es ist trotzdem möglich, dass einzelne Teile die Erdoberfläche erreichen, wie das für Raumfahrt zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) übereinstimmend mitteilten.
Weltraumschrott ist ein eher seltenes Problem, doch was passiert, wenn dadurch doch Personen verletzt werden, oder das eigene Haus oder Auto getroffen werden?
Gefahr durch Weltraumschrott: Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung
“Die Unfallversicherung greift immer, wenn man selbst getroffen wird, weil es ein Unfall ist”, erklärt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. “Ist der Vorfall mit der Frage gekoppelt, ob man danach seinen Beruf weiter ausüben kann, dann greift die Berufsunfähigkeitsversicherung.”
Es spielt keine Rolle, ob es sich hierbei um Weltraumschrott handelt oder um Meteoriten oder Asteroiden.
In diesen Fällen sind Schäden am Auto mitversichert
“Hier ist auf jeden Fall die Absicherung über die Vollkasko-Versicherung gegeben”, erklärt Grieble. In vielen Fällen greift bei entsprechenden Folgeschäden auch die Teilkasko-Versicherung: “Fängt mein Auto durch den Einschlag beispielsweise Feuer, was nicht unwahrscheinlich ist, wäre der Schaden mitversichert.”
Auch wenn nur die Elektrik beschädigt wird und dadurch ein “Überspannungsschaden” entsteht, greift die Teilkasko-Versicherung, dasselbe gilt für Glasbruch.
Haus wird von Weltraumschrott getroffen: Wer dafür haftet
Wohngebäudeversicherungen sind grundsätzlich so, dass man Elementarschäden versichern kann, dazu zählen Schäden durch Feuer, Wasser und Sturm. Eine mögliche Erweiterung in der Versicherung um den Punkt Luftfahrzeuge, unbemannte Luftfahrzeuge sowie Teile der Ladung ist laut Peter Grieble nicht der Commonplace, es gebe aber Versicherungen, die das diese Erweiterung in viele Wohngebäudeversicherungen mit aufgenommen haben. Darüber sollte man sich bei der eigenen Versicherung informieren.
Bei Meteoriten ist die Lage nicht ganz so einfach. Hier muss man sich über den eigenen Tarif informieren, es gibt die Möglichkeit, diesen Fall explizit mitzuversichern. Es gibt auch den breiter gefassten Fall, in der schlicht “unbemannte Gefahren” versichert, auch hier wären Meteoriten mitversichert. Bei diesen Punkten geht es um den Einschlag an sich, anders sieht es bei den Folgeschäden aus. “Löst ein Anschlag einen Model im Wohnhaus aus, ist dieser in jedem Wohngebäudetarif immer mitversichert”, so Peter Grieble.