Ob eine Versicherung zahlt, hängt von Fahrzeugart, Versicherungsvertrag und Verursacher ab. “Wer lediglich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, bekommt bei einem Unwetterschaden kein Geld vom Versicherer. Schäden durch Naturgewalten werden bei Kfz in der Regel nur durch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt”, sagt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Schäden an Fahrrädern und E-Bikes sind normalerweise durch die Haushaltsversicherung gedeckt. In allen Fällen gilt: Fahrzeugschäden möglichst intestine dokumentieren und unverzüglich der betreffenden Versicherung melden.
Sollte der Schaden aber durch Dritte verursacht worden sein, haften diese vor allem bei Verschulden. Beispielsweise wenn Baufirmen oder Werbeunternehmen ihre Gerüste und Plakatwände mangelhaft montiert haben. Auch wenn lose Dachziegel oder Bäume auf ein parkendes Auto fallen, könnte die Besitzer des jeweiligen Grundstücks haftbar gemacht werden. “Entsteht am Fahrzeug etwa ein Schaden durch lose Gegenstände im Straßenraum, haftet der Straßenerhalter (Bundesland oder Gemeinde), wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann – additionally zum Beispiel grobe Versäumnisse bei der Absicherung einer Hochwasserstelle. Autobahn-Betreiber und Vermieter kostenpflichtiger Parkplätze haften bereits für leichte Fahrlässigkeit”, so Hoffer.
Für Schäden durch Bäume gilt seit 1. Mai eine gewisse Erschwernis für Geschädigte: Hier muss nun ebenfalls Verschulden nachgewiesen werden, bisher struggle die Beweislast umgekehrt.
Schäden unverzüglich melden
Bei einer Voll- und Teilkasko übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten und auch die Abschleppkosten zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt. Je nach Versicherungsanbieter und vertraglicher Regelung sind auch Selbstbehalte möglich. Wichtig für die Kostenübernahme durch die Versicherung ist die richtige Vorgehensweise: “Die Schadensmeldung muss unverzüglich erfolgen. Von Vorteil ist eine Dokumentation mit Fotos, vor allem mit allen Particulars der Schäden”, sagt Hoffer. Ist jemand anderer für den Schaden verantwortlich, empfiehlt es sich, Zeuginnen und Zeugen namhaft zu machen.
Allerdings haben auch Versicherungen ihre Grenzen: Warfare das Auto etwa an einer gefährdeten Stelle geparkt, beispielsweise unter einem offensichtlich morschen Baum, könnte die Versicherung die Auszahlung wegen grober Fahrlässigkeit verweigern. Wenn man vom Unwetter überrascht wurde oder man das Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen nicht aus der Gefahrenzone entfernen konnte, verhält es sich jedoch anders.
Kommt es zu einem Totalschaden, ist das speziell bei älteren Fahrzeugen besonders ärgerlich: In der Regel wird nämlich nur der Zeitwert ersetzt.
Fahrzeug nicht selbst starten
Wichtig im Schadensfall: Wenn das Auto unter Wasser steht, sollte man es keinesfalls selbst starten. ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl: “Sollte der Motorraum mit Wasser in Kontakt gekommen sein, muss das Fahrzeug aus Sicherheitsgründen abgeschleppt werden.” Ist Wasser im Zylinder kann bei einem Startversuch ein ‘Wasserschlag’ auftreten. Das kann dann einen Motorschaden verursachen.
Sand und Wasser im Fahrzeuginneren können auch Schäden an Fahrwerk und Bremsen auslösen, die sich eventuell erst Monate nach dem Unglück zeigen. Eine Überprüfung des Bremssystems in der Werkstatt ist daher dringend zu empfehlen. “Generell sollten Personen, deren Fahrzeuge vom Hochwasser betroffen sind, diese keinesfalls selbst in Betrieb nehmen, sondern Expertinnen und Experten verständigen”, rät Kerbl.