Mit dem Variety unterwegs in der Sonne
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Hinter dem Streit ums Kindergeld steht eine große Frage: Wenn man Geld vom Staat bekommt – ist das genauso, wie wenn man dem Staat kein Geld bezahlen muss?
Wenn man Geld vom Staat bekommt – ist das genauso, wie wenn man dem Staat kein Geld bezahlen muss? Diese Frage steht im Kern des Koalitionsstreits dieser Woche.
Das Kindergeld wurde im vergangenen Jahr weit erhöht, in diesem Jahr ist der Kinderfreibetrag noch einmal angehoben werden, sodass er am Ende quick so weit steigt wie das Kindergeld. Das ist nicht in Ordnung, finden Abgeordnete aus SPD und Grünen: Jetzt müsse das Kindergeld noch mal steigen.
Erinnern wir uns kurz daran, wie alles zusammenhängt. Das Bundesverfassungsgericht hat einst vorgeschrieben, dass das Existenzminimum steuerfrei sein muss: Was man unbedingt zum Leben braucht, davon darf der Staat nichts wegnehmen. Deshalb gibt es einen Kinderfreibetrag in der Einkommensteuer. Weil nun die Inflation besonders für arme Menschen hoch warfare, wird das Existenzminimum teurer. Darum steigen das Bürgergeld für Kinder und eben auch der Kinderfreibetrag. Kindergeld bekommen alle Eltern aufs Konto überwiesen. Es wird allerdings aufs Bürgergeld ebenso angerechnet wie auf die Steuerersparnis des Kinderfreibetrags, das geschieht in der Steuererklärung. Wer aber durch den Steuerfreibetrag weniger Steuern spart als die Summe des Kindergelds, darf die Überweisung trotzdem behalten.